Den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit will der Bund nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlauben. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Dokument der Bundesregierung laut dpa. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen nach den Plänen der Bundesregierung untersagt werden. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.
Verbieten will der Bund auch touristische Übernachtungsangebote im Inland. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es laut dpa.
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